4. Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche

Ist Ihre Wunschmarke noch frei?


Bevor Sie eine Marke anmelden, sollten Sie unbedingt recherchieren, ob Ihre Marke bereits existiert. Das für Ihre Markenanmeldung zuständige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) überprüft nicht, ob eine Marke in identischer oder ähnlicher Form schon eingetragen ist. Wird ohne Recherche angemeldet, kann es zu Widerspruchsverfahren und ggf. Abmahnungen kommen.  Hierbei ist wichtig zu wissen, dass nicht nur identische ältere Markenbezeichnungen problematisch sein können, sondern auch schon bei ähnlichen Namen Probleme entstehen können. Alle diese in Betracht kommenden Rechte prüft das DPMA bei der Markeneintragung nicht. Selbst der Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist führt nicht zur vollumfänglichen Rechtssicherheit der Markenanmeldung. Sie sollten sich daher ausreichend Zeit für Ihre Recherche nehmen und sorgfältig vorgehen. MEINE MARKE zeigt Ihnen wie es geht: 

Nach identischen Marken recherchieren (Identitätsrecherche)

Für die Markenrecherche können Sie beispielsweise die Recherche-Tools des DPMA nutzen. Suchen Sie hierfür die von Ihnen gewählte Marke in den von Ihnen zu beanspruchenden Klassen. 

Nach ähnlichen Marken recherchieren (Ähnlichkeitsrecherche)

Da eine Kollision auch durch Ähnlichkeit hervorgerufen werden kann, sollten Sie zudem eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen. Mit dieser können Sie die Existenz von ähnlichen und verwechslungsfähigen Marken überprüfen. Ähnlichkeit kann durch Phonetik, Schriftbild oder Sinngehalt entstehen. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und überlegen, nach welchen Variationen Ihres Wunschmarkennamens Sie zusätzlich zur Identitätsrecherche recherchieren sollten. Wiederholen Sie die Recherche für jede Variation Ihres Markennamens. Da sich eine sog. Verwechslungsgefahr mit anderen Marken auch aus ähnlichen Waren und/oder Dienstleistungen ergeben kann, sollten Sie unbedingt auch in Klassen suchen, die mit Ihrer/Ihren ausgewählten Klassen in Verbindung stehen können (z.B. Bekleidung (Kl. 25) und Einzelhandel mit Bekleidung (Kl. 35)).  Hinweis: 
Das DPMA listet in seinem Register keine Internationalen Marken auf, die Schutz für die Europäische Union (und damit auch für Deutschland) beanspruchen. Diese finden Sie z.B. in einer Recherche beim Internationalen Markenamt (WIPO). Geben Sie bei der Internationalen Recherche als „Designated Contracting Parties“ „EM“ an. So können Sie alle identischen Internationalen Marken ermitteln, die Schutz für die Europäische Union beanspruchen. Sollten sich aus der Recherche Treffer ergeben, die bereits eine identische oder ähnliche Marke (Wortlaut und beanspruchte Waren und Dienstleistungen) aufweisen, sollten Sie besser noch einmal kreativ werden und sich einen neuen Namen für Ihr Unternehmen oder Produkt ausdenken.