3. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen

Was soll Ihre Marke schützen?


Eine Marke wird nicht pauschal eingetragen, sie muss sich immer auf konkrete Waren und Dienstleistungen beziehen, für die sie geschützt werden soll. Daher benötigt Ihre Wunschmarke ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Da die angegebenen Waren und Dienstleistungen im Nachhinein nicht erweitert werden können, wenn Sie beispielsweise Ihr Angebot erweitern, ist das Verzeichnis mit besonderer Sorgfalt zu erstellen. Waren und/oder Dienstleistungen, die Sie in den nächsten Jahren ebenfalls unter Ihrer Marke anbieten möchten, sollten Sie gleich in das Verzeichnis aufnehmen. Während der Online-Anmeldung Ihrer Marke beim DPMA haben Sie die Möglichkeit, mithilfe eines Suchbegriffs die Klassifikationsdatenbank nach den passenden Waren- und/oder Dienstleistungen zu durchsuchen. Geben Sie im entsprechenden Feld eine Beschreibung Ihrer Ware oder Dienstleistung ein und fügen Sie im Anschluss daran die zu Ihrem Produkt- und/oder Dienstleistungsportfolio passendenden Treffer ihrem Verzeichnis hinzu. Wählen Sie zudem eine Leitklasse. Sie sollten darüber nachdenken, das Verzeichnis zudem auf alle diejenigen Waren/Dienstleistungen auszuweiten, die Ihren Waren/Dienstleistungen ähnlich sind. Jedoch sollten Sie hier nicht zu weit gehen. Ihre Marke wird anfälliger für Abmahnungen und Widersprüche, wenn Sie Ihr Verzeichnis zu weit fassen. Zudem kann Ihre Marke nach Ablauf von fünf Jahren gelöscht werden, wenn Sie Ihre Marke nicht für angemeldete Waren und Dienstleistungen benutzen. Überlegen Sie sich daher genau, welche Klassen Sie auswählen und welche Waren und Dienstleistungen Sie dort beanspruchen.
  Hinweis: Die amtliche Anmeldegebühr beim DPMA in Höhe von 290 EUR umfasst pauschal bis zu 3 Klassen – für jede zusätzliche Klasse fallen 100 EUR an.