Informationen zur Beauftragung
Anwaltliche Beratung und Vertretung ist gleichermaßen anspruchsvoll wie intransparent. Nicht jeder Anwalt ist für jeden Fall gleichermaßen kompetent und die Bereitschaft sich zu engagieren unterliegt gleichfalls Schwankungen. Die folgenden Grundsätze stellen unsere Ansprüche an uns selbst und unser Leistungsversprechen an unsere Mandanten dar:
1. Wir übernehmen nur die Fälle, die wir am besten bearbeiten können
Wir übernehmen ein Mandat nur dann, wenn wir davon überzeugt sind, Ihnen auf Grund von Erfahrung und Spezialisierung die bestmöglichste Vertretung gewährleisten zu können. Wenn wir den Eindruck haben, dass ein Kollege den Fall besser bearbeiten könnte, empfehlen wir Ihnen einen anderen Anwalt oder ziehen einen Kollegen zu Rate. Wir sagen Ihnen, wenn wir einen Fall für aussichtslos halten.
2. Wir sehen den Menschen hinter den Rechtsproblemen
Wir halten nichts von lautem Getöse und teuren Schaukämpfen mit mäßigem Ergebnis. Wir überzeugen mit sachlichen Argumenten, fundierter Recherche und schlüssigem Vortrag, um eine gerichtliche Auseinandersetzung von Vornherein entbehrlich zu machen. Um Recht zu bekommen, reicht es nicht aus, nur das Recht zu kennen. Wir versuchen auch Ihren Gegner zu verstehen, bevor wir ihn überzeugen. Wenn wir es ausnahmsweise mit einem Gegner zu tun haben, der mit subtiler Sachlichkeit nichts anzufangen weiß, werden wir aber auch den nötigen Ton treffen, um Entschlossenheit zu demonstrieren. Am Schluss zählt das Ergebnis.
3. Analyse & Strategie − ein bisschen Schach und Stochastik
„Da können wir bestimmt was machen, schreiben wir mal hin.“ Bauchgefühle sind gut, Entscheidungen sollten aber auf Analysen gestützt werden. Wir entwickeln mit Ihnen so früh wie möglich eine Strategie unter Berücksichtigung aller erkennbaren Eventualitäten. Dazu identifizieren wir zunächst die Entscheidungsfaktoren und Unwägbarkeiten, bewerten Szenarien nach Eintrittswahrscheinlichkeiten und Potenzialen und wählen dann nach Ihrer persönlichen Risikoausrichtung den sichersten Weg zum Ziel. Dabei analysieren wir auch die Situation Ihres Gegners, um dessen nächsten Zug zu antizipieren. Klingt kompliziert, aber am Schluss steht Klarheit.
4. Wir denken auch unternehmerisch – und finden Lösungen statt Probleme
Die juristische Ausbildung ist darauf ausgerichtet, Rechtsprobleme zu identifizieren. Risikoaverse Juristen werden damit oft zu lästigen Bedenkenträgern, die den Gesamtzusammenhang aus dem Blick verlieren. Wir zeigen Ihnen auch die rechtlichen Risiken, liefern Ihnen aber gleichzeitig die Workarounds oder helfen Ihnen bei der Abwägung der Risiken gegen die Chancen unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenspotenzial.
5. Wir setzen uns ein
Nicht jedes Problem lässt sich mit Briefen, Anrufen oder Klageschriften lösen. Wenn es nützt, verhandeln wir für Sie vor Ort, sprechen mit Beteiligten oder begleiten Sie zu schwierigen Verhandlungsterminen. Ihre Akte gerät nicht in Vergessenheit, sondern ist stets in Bewegung.
6. Fairness bei der Abrechnung
Wir rechnen in der Regel nach Stundenvereinbarungen ab und zwar nach Einheiten von 6 Minuten; wir belegen Ihnen dabei jede Tätigkeit nach Datum und Uhrzeit. Man sollte es nicht für möglich halten, aber es soll vorkommen: Manche Kollegen brüsten sich damit, nicht die tatsächliche kurze Zeit die sie gebraucht haben abzurechnen, sondern diejenige Zeit, die sie als plausibel für die Aufgabe darstellen können. Warum soll der Mandant von meinen Vorlagen und Mustern profitieren? – Eine solche Abrechnung ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft und kommt für uns selbstverständlich nicht in Betracht.
Nichtanwaltliche Tätigkeiten des Sekretariats und kurze Telefonate oder E-Mails bleiben ohne Berechnung. Als Rechtsanwaltskanzlei mit niedrigen Kosten können wir Ihnen günstige Stundensätze anbieten und dabei Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse berücksichtigen.
7. Unser Umgang mit Abmahnungen
Wir unterstützen und vertreten keine Massenabmahner. Gelegentlich erhalten wir Anfragen von potenziellen Mandanten, die sich von einer Vielzahl von Wettbewerbern verletzt fühlen und diese gerne auf „Erfolgsbasis“ abmahnen möchten. Das soll heißen, dass Gebühren nur dann anfallen sollen, wenn sie vom Gegner bezahlt werden.
Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen ist nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig, „wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.“ Ein typisches Indiz für diese Absicht besteht darin, dass der Anwalt die für die Abmahnung entstehenden Kosten nur dann geltend macht, wenn sie vom Gegner bezahlt werden, ansonsten gegenüber seinem Mandanten darauf verzichtet. Ein weiteres Indiz aus der Rechtsprechung liegt vor, wenn die Ansprüche massenhaft geltend gemacht, aber nie gerichtlich verfolgt werden.
Wir legen großen Wert darauf, unsere Glaubwürdigkeit und die unserer Mandanten, nicht durch Massenabmahnungen zu untergraben. Wenn wir anwaltliche Abmahnungen aussprechen, entstehen Kosten, die zunächst vom Auftraggeber zu tragen sind und ggf. vom Störer zu erstatten sind – ein Erfolgshonorar oder gar eine Gewinnbeteiligung findet in keinem Fall statt. Wir nehmen Aufträge nur dann an, wenn auch der Auftrag erteilt wird, die Ansprüche ggf. gerichtlich durchzusetzen. Darüberhinaus lehnen wir es ab, geringfügige Verstöße mit dem scharfen Schwert des Wettbewerbsverfahrens zu verfolgen.
8. Mandatsannahme
Was nützt der beste Anwalt, wenn er so ausgelastet ist, dass er sich nicht mehr um alle Mandanten sorgfältig kümmern kann? Der Grund für die Unzufriedenheit von Mandanten mit ihren Anwälten liegt oft nicht in fehlender Kompetenz, sondern dem mangelndem Engagement. Als Berufsanfänger konnte man noch beim ersten Klingeln selbst ans Telefon gehen und brauchte keine Fristen überwachen, weil jeder Schriftsatz postwendend bearbeitet wurde. Dafür brauchte man etwas länger für manchen Schriftsatz und kannte noch nicht jedes taktische Manöver.
Wir haben dabei den Anspruch an uns und unsere Fallbearbeitung, dass wir bei unseren regelmäßigen Mandanten Anrufe spätestens bis zum nächsten Werktag erwidern, in dringenden Fällen innerhalb von 2 Tagen einen Besprechungstermin anbieten, für aufwendige Bearbeitungen verbindliche Deadlines vereinbaren und einhalten und keine Fallbearbeitung ohne Zustimmung des Mandanten an Mitarbeiter delegieren.
Dank zahlreicher Empfehlungen unserer Mandanten erhalten wir mehr Mandatsanfragen, als wir mit unserem Anspruch an Service und Qualität bearbeiten können, so dass wir häufig neue Mandate ablehnen und an Kollegen verweisen müssen. Dies betrifft vor allem Fälle außerhalb unserer Kernkompetenzen und Mandate, bei denen die von uns angesetzten Vergütungssätze ungerechtfertigt weit über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen.
9. Kosten
Sind Sie eigentlich teuer oder günstig?
Das Preisempfinden mag sehr subjektiv und vor allem relativ zur erhaltenen Leistung sein. Trotzdem versuchen wir die Frage zu beantworten:
Statistisch gesehen durchschnittlich
Das Soldan-Institut untersucht seit einigen Jahren die vereinbarten Stundensätze von Rechtsanwälten. In der 2009er Studie wurde ein Mittelwert für Rechtsanwälte von 182 EUR berechnet, Fachanwälte kosten im Durchschnitt 20 EUR mehr. Wir liegen mit unseren Stundensätzen teils über, teils unter diesem Durchschnitt.
Teuer im Vergleich zu Allgemeinkanzleien
In Würzburg existiert eine starke Spreizung der Anwaltshonorare und wir wagen zu behaupten auch eine starke Spreizung im Spezialisierungsgrad der Anwälte. Der Spezialisierungsgrad darf dabei aber nicht notwendig mit Kompetenz gleichgesetzt werden.
Manche Rechtsanwaltskanzleien rechnen selbst bei niedrigen Gegenstandwerten nach den Tabellensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Wenn es da um eine überhöhte Telefonrechnung von 200 EUR geht, verdient der Anwalt nach Beratung und mehren Korrespondenzrunden kaum mehr als 10 EUR pro Stunde. Wir weisen unsere Mandanten gerade bei Gegenstandswerten unter 2.000 EUR darauf hin, dass wir mit einiger Wahrscheinlichkeit mit unseren Stundenhonoraren teurer sein werden als eine Rechtsanwaltskanzlei, die nach dem RVG abrechnet.
Dass einige Rechtsanwaltskanzleien die Leistung zu diesen günstigen Konditionen anbieten, muss übrigens nicht heißen, dass sie verzweifelt sind für jedes schlecht bezahlte Mandat; teilweise betreiben Kollegen bewusst eine Mischkalkulation, bei der lukrative Fälle mit hohen Werten die kleinen Fälle quersubventionieren. Wir haben uns gegen dieses Prinzip entschieden, da wir unseren Mandanten schwer vermitteln können, dass die gleiche Leistung (ein Anschreiben von zwei Seiten) einmal 50 EUR und einmal 2500 EUR kosten soll.
Wir sind im Vergleich zu Rechtsanwaltskanzleien ohne Spezialisierung oder Berufsanfängern vermutlich eher teurer.
Günstig im Vergleich zu Spezialkanzleien
Sie haben vermutlich schon bemerkt, dass es in dieser Region nicht sehr viele Rechtsanwaltskanzleien mit mehreren Rechtsanwälten gibt, die nur auf IT-Recht spezialisiert sind. Sie finden allerdings in Großkanzleien einzelne Partner, die ebenfalls nur dieses Rechtsgebiet betreuen und im gleichen Maße spezialisiert sind. In diesen Kanzleien werden für Partner Stundensätze zwischen 400 bis 900 EUR aufgerufen und für Associates 300 bis 450 EUR. Im Vergleich dazu sind wir relativ günstig.
Der Markt macht die Preise
Letztlich entscheidet der Markt und damit auch Sie über die Angemessenheit von Preisen. Unsere Anwälte waren im letzten Jahr voll ausgelastet und haben dabei 95 % der Leistungen nach Stunden abgerechnet. Während unsere Mandanten mit den vereinbarten Stundensätzen auch langfristig zufrieden sind, hatten wir bisher nie die Notwendigkeit, auf Preisnachlässe einzugehen, um ein Mandat zu erhalten.
Wie sind Ihre Stundensätze?
Ab dem 01.01.2024 gelten die nachfolgenden Stundensätze:
Für gewerbliche Mandate: Associates 280 EUR netto, Senior Associates und Manager: 340 EUR, Partner 420 EUR netto.
Für Startups, Existenzgründer im Gründungsjahr, Ein-Personen Unternehmen und Verbraucher 190 EUR netto (226,10 EUR brutto inkl. USt.)
Warum sind Ihre Gebühren so niedrig?
Im Vergleich zu anderen spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien genießen wir in Würzburg verhältnismäßig moderate Lebenshaltungs- und Immobilienpreise. Unsere Kollegen in Frankfurt oder München müssen alleine schon durch höhere Kosten 20 bis 30 % höhere Stundensätze verlangen.
Ein viel wichtigerer Faktor als der Stundensatz ist jedoch die Anzahl der tatsächlich abgerechneten Stunden. Was nutzt Ihnen ein um 30 % verminderter Stundensatz eines Anwaltes, der dafür für das gleiche Ergebnis doppelt so viel Zeit in Rechnung stellt, weil er sich z.B. erst in das Thema einlesen musste?
Wenn Sie Ihre Rechnungen genau betrachten, werden Sie vermutlich feststellen, dass wir Ihnen zwei Stundensummen ausweisen. Zum einen die tatsächlich aufgewendete Zeit und zum anderen die Ihnen in Rechnung gestellten Stunden. Für uns gilt bei jeder Fallbearbeitung, dass wir Ihnen nur so viel Zeit in Rechnung stellen, wie für die Bearbeitung unbedingt nötig gewesen wäre. Maßstab ist dabei immer das Niveau eines erfahrenen und spezialisierten Fachanwaltes. Wenn wir durch Einarbeitungszeiten oder durch die Verfolgung vermeidbarer Sackgassen mehr Zeit verbrauchen, geht das auf unsere Rechnung. Auf diese Weise haben wir im Jahr 2010 zwischen 10 bis 15 % der geleisteten Zeit schon vor der Rechnungsstellung storniert.
Geschwindigkeit bei der Fallbearbeitung: Wenn Sie die Besprechung verlassen, ist der Aktenvermerk oder das Anschreiben an den Gegenanwalt oft schon in Ihrer Anwesenheit diktiert. Von einem erfahrenen Anwalt können Sie erwarten, dass er einen Schriftsatz in einem einfachen Fall direkt „aus der Hand“ diktiert.
Gibt es Nachlässe auf die Stundensätze?
Wir bedienen unterschiedliche Zielgruppen mit unterschiedlichen Stundensätzen zwischen 190 und 280 EUR. Die Möglichkeiten für Rabatte sind auf wenige Ausnahmen beschränkt.
Wir sind an dieser Stelle wirklich langweilig. Es gibt keinen Winterschlussverkauf, keine Lagerräumung für liegengebliebene Anwaltsstunden und noch nicht einmal Bonusmeilen für Vielkläger. Was wir aber vereinbaren können sind Rabatte bei der Abnahme von monatlichen Mindestkontingenten in langfristiger Beauftragung.
Erfolgshonorare haben wir bisher noch nicht vereinbart. Wir benötigen keine finanziellen Anreize, um die bestmögliche Leistung für Sie zu liefern. Würden wir ein Mandat mit mehr Nachdruck betreiben, bedeutete dies ja auch, dass wir ein anderes Mandat schlechter bearbeiten. Das kommt für uns nicht in Betracht.
Es kann vorkommen, dass unsere Kosten in einem ungünstigen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht, wenn Sie etwa einen Rechtsstreit führen, der weder viel Geld noch edles Prinzip wert ist. Wenn der Fall es für Sie nicht wert ist, durch Spezialisten geführt zu werden, können wir Ihnen vielleicht helfen, den für Sie passenden Anwalt zu finden, der zu niedrigeren Kosten tätig werden kann.
Ich finde Ihre Kosten zu hoch, was tun wir jetzt?
Sie finden auch in Würzburg Rechtsanwälte, die zu niedrigeren Kosten tätig werden. Die Qualität muss dabei nicht schlechter sein. Es könnte auch sein, dass Sie gerade einen Fall haben, der kein sonderliches Geschick erfordert.
Wir sind kein Preisführer in der Branche und werden preislich regelmäßig unterboten. Wenn Sie eine Fallbearbeitung wünschen, bei der es Ihnen nicht darum geht, welche Rechtsanwaltskanzlei den Fall bearbeitet, sondern der Preis im Vordergrund steht, werden Sie vermutlich an anderer Stelle den besseren Deal finden.
Wenn Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei von anderer Stelle empfohlen wurde oder Sie sich über unsere Seiten einen fundierten Eindruck gebildet haben, wird Ihre Mandatsentscheidung vermutlich nicht das Ergebnis eines Preisvergleiches sein, obwohl wir durch unseren Standort günstige Konditionen anbieten können.
Warum rechnen Sie nicht einfach nach Streitwerten ab?
Die Berechnung der Gebühren soll fair sein, aber jedes Abrechnungssystem hat seine Nachteile. Wir haben uns für die Abrechnung nach Zeit entschieden und sind davon überzeugt, dass dies auch im Sinne unserer Mandanten ist.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht vor, dass sich die Vergütung nach Gegenstandswerten und Gebührentatbeständen bemisst unter geringer Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwands. Die Abrechnung nach Zeit nimmt dagegen keine Rücksicht darauf, welche Werte auf dem Spiel stehen und richtet sich stur nach dem Aufwand. Ob nach der einen oder anderen Abrechnung höhere Preise entstehen, hängt natürlich von Aufwand und Wert ab.
Ein Aufforderungsschreiben mit drei Seiten über einen Forderungsbetrag von 100.000 EUR ist mit 1.760 EUR netto nach dem RVG verhältnismäßig teuer, wenn der Anwalt dafür nur drei Stunden gebraucht hat. Wer hingegen über einen geplatzte eBay-Deal über 50 EUR streitet, braucht nur 37,50 EUR zu zahlen, wenn er einen Anwalt findet.
Mysterium des verschollenen Anwalts
Wir hören immer wieder von wechselbedürftigen Mandanten, die erzählen, ihr Anwalt hätte sich nicht mehr um den Fall gekümmert, rufe nie zurück und lasse sich am Telefon wochenlang verleugnen. Abgesehen davon, dass ein solches Verhalten ungeachtet von der Vergütungsform völlig unakzeptabel ist, findet sich die Ursache manchmal (neben anderen Unzuverlässigkeitskriterien) bei der Vergütungsform: Die Motivation eines Anwaltes, sich für einen Fall einzusetzen, könnte sinken, wenn er für das weitere Engagement keine Vergütung mehr erhält, weil er sie schon zuvor, nämlich mit dem ersten Schreiben, vollständig verdient hat.
Die Abrechnung nach Pauschalen und streitwertabhängigen Gebühren führt dazu, dass der wirtschaftliche Anreiz für die Fälle sehr unterschiedlich ausfällt. Der ideale Anwalt wird sich sicher bemühen, diesen monetären Aspekt auszublenden und sich alleine auf die Gerechtigkeit und Zufriedenheit des Mandaten konzentrieren, aber dies gelingt nicht immer.
Bei einer Abrechnung nach Zeit verdient der Anwalt nur dann etwas, wenn er auch für Sie arbeitet. Dazu gehört es auch, Ihnen am Telefon zuzuhören.
Natürlich besteht immer die Sorge, der Anwalt könnte abstruse Zeiten aufwenden oder auch nur behaupten; wir dokumentieren jeden Zeitabschnitt auf Zehntel-Stunden genau unter detaillierter Beschreibung der Tätigkeit. Anfangs legen manche Mandanten Wert darauf, dass wir für jede Tätigkeit eine Kostenschätzung abgeben oder vereinbaren Obergrenzen; das sind Vorsichtsmaßnahmen die wir Ihnen anbieten, auf die aber nach Beginn der Zusammenarbeit meistens verzichtet wird.
Erfolgshonorar als Motivationsanreiz?
Die bisher verbotenen Erfolgshonorare sind für Anwälte inzwischen unter engen Umständen zulässig. Ein Anwalt kann sich eine Vergütung für den Fall versprechen lassen, dass der Fall erfolgreich ausgeht.
Uns werden gelegentlich derartige Vergütungsformen angeboten, um beispielsweise zu erreichen, dass wir uns besonders einsetzen oder um im Falle eines Misserfolges nicht auch noch Anwaltskosten tragen zu müssen.
Wir haben Erfolgshonorare in der Vergangenheit jedes Mal abgelehnt. Als Motivationsschub halten wir sie für unnötig. Wir unterscheiden unsere Mandanten nicht nach Dringlichkeit. Aus wirtschaftlicher Sicht gibt es hierfür auch keinen Anreiz, selbst wenn Start-ups, DAX30-Unternehmen und Privatpersonen etwas niedrigere Stundensätze zahlen, werden diese nicht nachrangig behandelt, entsprechend besteht keine Veranlassung, seinen Anwalt mit Geld zu bewerfen, damit er klüger denkt.
In der Praxis geht das Motivationsargument oft nach hinten los. Wenn der erfolgsabhängige Anwalt merkt, dass sich die Chancen im Fall verschlechtern, könnte er sein Engagement erheblich vermindern. Wir wollen bei einem Blick auf die Rückrufliste gar nicht auf die Idee kommen, die Mandanten zu priorisieren und melden uns bei Ihnen in der Reihenfolge Ihres Anrufes – meistens am gleichen Tag, spätestens am Folgetag.
Kann ich die Kosten über die Rechtsschutzversicherung abrechnen?
Bei den meisten von uns bearbeiteten Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung so nutzlos, dass man versucht ist, die Police sofort zu kündigen. Zwei Ausschlussgründe in den Rechtsschutzbedingungen führen dazu, dass IT-rechtliche Fälle von einer Deckung ausgeschlossen sind:
1. Ausschluss von Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht
Die drei vorgenannten Rechtsgebiete bilden häufig die Grundlage für Ansprüche im IT-Recht. Rechtsschutzversicherungen haben erkannt, dass in diesen Rechtsgebieten viele teure Rechtsstreite geführt werden können und die Deckung in den Standardbedingungen ausgeschlossen.
2. Vertragliche Streitigkeiten
Alle Rechtsstreitigkeiten, die auf einem vertraglichen Rechtsverhältnis beruhen, sind für Unternehmer von der Deckung ausgeschlossen. Es ist offenkundig, dass für Unternehmer hiernach nicht mehr viel übrig bleibt, was von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sein kann.
Und in welcher Höhe trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Selbst wenn ein Fall einmal unter die Bedingung einer Rechtsschutzversicherung fallen sollte, so deckt die Versicherung häufig nur einen Bruchteil der tatsächlich entstehenden Kosten. Die Versicherung trägt nämlich in der Regel nur die Kosten, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus den Gegenstandswerten ergeben. Da im Wirtschaftsrecht jedoch in der Regel nach Stunden abgerechnet wird, können die entstandenen Kosten höher, in seltenen Fällen aber auch niedriger sein. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung also eine Deckungszusage erteilt, bedeutet dies bei unserer Beauftragung leider noch nicht, dass damit alle Kosten abgedeckt werden. Wenn Sie dieses Ziel erreichen wollten, müssten Sie einen Anwalt finden, der bereit ist, ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren tätig zu werden und die Regulierung mit der Rechtsschutzversicherung kostenlos zu übernehmen. Bei Rechtsgebieten mit dem Fokus auf Verbraucher ist dies eine häufige Abrechnungsmethode, wir können Sie jedoch leider nicht anbieten.
10. Wir tragen nicht so dick auf
Manchmal ließt man auf Rechtsanwaltskanzleiseiten Versprechungen wie z.B. „bei uns stehen Sie und Ihr Fall im Mittelpunkt“. Auf diesem Mittelpunkt muss es sehr eng werden, wenn alle Mandanten dort stehen; gemeint aber war der redliche Anspruch, dass man seine Mandanten wichtig nimmt. Wer tut das nicht. Aber wie wichtig ist der einzelne Mandant wirklich und wie kann sich das von Rechtsanwaltskanzlei zu Rechtsanwaltskanzlei unterscheiden?
Die Aufmerksamkeit, die ein Fall bekommt, hängt abgesehen von den charakterlichen Grundeigenschaften des Anwalts schlicht auch von der Falldichte ab. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Anwalt, der pro Tag fünf neue Verkehrsunfälle entgegen nimmt, weniger Muße für jeden einzelnen Fall aufwenden kann, als der Unternehmensjurist, der nur einmal im Monat einen neuen Mandanten empfängt, diesen aber über Jahre begleitet.
Wir sind nicht besonders gut, wenn es darum geht, große Berge aus ähnlich gelagerten Akten in Windeseile wegzudiktieren. Das schaffen andere besser. Daher wird bei uns auch aus einem Verkehrsunfall – wenn wir einmal einen für Friends&Family bearbeiten sollten – manchmal ein Vorführfall für aufwendige Prozessstrategien und rhetorische Highlights, was am Ende vielleicht gar nicht erforderlich war. Bei Fällen, die eine möglichst standardisierte und kosteneffiziente Bearbeitung erfordern, könnten wir die falschen Ansprechpartner sein. Wenn Ihr Fall aber etwas kniffliger, kompliziert und verfahren erscheint, würden wir uns freuen, uns darin zu vertiefen.
11. Mitbestimmung
Wir sind keine Sozialromantiker, aber wir erkennen den produktiven Nutzen der Mitbestimmung. In unserer Rechtsanwaltskanzlei erfolgt keine Personalentscheidung gegen den Willen des Teams. Es macht Sinn, dass sich diejenigen die neuen Kollegen aussuchen, die mit ihnen jeden Tag zusammenarbeiten müssen. Das steht nicht im Betriebsverfassungsgesetz und erfordert keinen Betriebsrat. Bei uns ist Mitbestimmung ein Gebot der Vernunft. Das macht Neueinstellungen manchmal etwas langwierig und manche Kandidaten wundern sich, dass nach Interviews und Tests noch Gesprächsrunden mit dem Team auf dem Programm stehen.
Natürlich funktioniert dieses System nur deshalb, weil jeder seine Einflussmöglichkeit mit der nötigen Verantwortung ausübt.