BGH: Sammelklage-Inkasso ist zulässig

In seinem Urteil vom 13.07.2021 (Az. II ZR 84/20) hat der BGH entschieden, dass ein registrierter Inkassodienstleister auch Schadensersatzansprüche mehrerer Kunden (im konkreten Fall gegen eine Airline) zusammen gerichtlich geltend machen kann.

Der II. Zivilsenat stellte fest, dass kein Ver­stoß gegen das Rechts­dienst­leis­tungs­ge­setz vor­liegt und damit auch die zu­grun­de­lie­gen­den Ab­tre­tun­gen rechts­wirk­sam sind. Vom Inkassobegriff der §§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 Abs. 2 Satz 1 RDG seien Geschäftsmodelle miterfasst, die ausschließlich oder vorrangig auf eine gerichtliche Einziehung der Forderung abzielten, selbst wenn dazu eine Vielzahl von Einzelforderungen gebündelt würden.

Hier der Link zur Pressemitteilung des BGH:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021127.html