OLG Karlsruhe zu GPL: Copyleft führt nicht automatisch zu Rechtsverlust, abw. LG Berlin AVM./.Cybits


Vor 10 Jahren entschieden LG und KG Berlin in der Entscheidung AVM ./. Cybits, dass eine GPL Verletzung automatisch zum Rechtsverlust des Rechteinhabers führt, da der virale Effekt dazu führen soll, dass die vormals kommerzielle Software auch unter GPL stehen würde. Das OLG Karlsruhe hat diesen Automatismus in einer ausführlich und sorgfältig begründeten Entscheidung ausgeräumt. Der virale Effekt war ein häufig bemühtes Bild, um den Copyleft-Effekt der GNU General Public License zu erklären. Die Auslösung durch Verbindung ist richtig, aber nicht der oft beschriebene und in Berlin irrtümlich angenommene Effekt, dass automatisch ein Lizenzwechsel stattfindet. Richtig ist zwar, dass der Copyleft-Effekt dazu führen kann, dass ein Lizenzwechsel nötig wird, aber er geschieht nicht automatisch. Das kann auch gar nicht geschehen, da derjenige, der den Copyleft-Effekt auslöst, möglicherweise gar nicht die nötigen Rechte für einen Lizenzwechsel besitzt. Nebenbei ging es auch um die Frage, ob Themes für WordPress auch unter Open Source gestellt werden müssen. Ein User hatte auf Facebook angekündigt, dass er das kommerzielle Theme Affiliseo (https://affiliseo.de/​) auf GitHub veröffentlichen würde, wenn es der Rechteinhaber (unser Mandant) nicht freiwillig tun würde. Vor dem LG Mannheim haben wir einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, woraufhin der Antragsgegner von seinem Vorhaben Abstand genommen hatte. Da er sich aber trotzdem im Recht sah, mussten zwei Instanzen im Urteilsweg die Rechtsfrage klären. Das Karlsruher Urteil weicht damit in einem entscheidenden Punkt von der Berliner Rechtsprechung ab, die in weiten Teilen der Praxis und Literatur als verfehlt angesehen wird. Urteil

OLG Karlsruhe vom 27.01.2021 Az. 6 U 60/20 (vorgehend LG Mannheim 7 O 71/19)