Sollen Plattformen Hetze und Gewaltaufrufe löschen? Klar, oder doch nicht? Nüchterne Fakten:

 

Es klingt so plausibel und seit dem Sturm aufs Kapitol auch dringend: Hass, Hetze und Desinformation sollten am besten schon durch die Plattformen bekämpft werden. Die Gegenposition klingt aber genauso plausibel: Wir können es doch nicht Facebook und Twitter überlassen, über die Meinungsfreiheit zu entscheiden. Das sollten Richter tun oder wir lassen es gleich. Was denn nun?

Das Thema ist zu komplex für einen Like beim Durchscrollen. Betrachten wir also erst einmal die Rechtslage. Dort beginnt schon das Dilemma. Art. 5 GG schützt die Meinungsfreiheit – Tatsachenbehauptungen gehören nicht dazu. Anders dagegen die US-Verfassung, die jede Rede unter Schutz stellt.

Wir erklären, welche Inhalte schon heute illegal sind und warum das #NetzDG zwar der richtige Ansatz war, aber der Ausgleich für den Schutz der Meinungsfreiheit fehlt.
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-und-facebook-wir-brauchen-dieses-gesetz-nur-in-besser-kommentar-a-1142843.html

Das nötige Gegenvorstellungsverfahren könnte das Problem lösen und ist schon beschlossen, hängt aber im Verfahren fest, weil nach dem Lübke-Mord eine umstrittene Anzeigepflicht ins Gesetz aufgenommen wurde. Der Digital Services Act bringt die Diskussion jetzt auf eine europäische Ebene. Wer dabei mitreden will, sollte mindestens die Dinge aus diesem Video wissen.

2017 haben wir Anas Modamani vor dem LG Würzburg gegen Facebook vertreten, da sich Facebook weigerte, ein verleumderisches Meme zu löschen.
https://www.sueddeutsche.de/digital/facebook-ein-selfie-mit-der-kanzlerin-bringt-facebook-in-bedraengnis-1.3366421. Kurz nach dem abweisenden Urteil verkündete Heiko Maas den ersten Entwurf für das später umstrittene #NetzDG. Trotz seiner Mängel war es der damals mutigste Ansatz gegen Plattformbetreiber. Inzwischen sind die Rufe nach Regulierung auch in den USA lauter geworden.

Das Sperren des Twitter-Accounts von Donald Trump wurde applaudiert und kritisiert. Dürfen Netzwerke auch legale Inhalte löschen? Gibt es einen Anspruch darauf, Meinungen zu äußern oder dürfen Netzwerke strengere Richtlinien erlassen? Das ist eine (rechts-)politische Frage, die wir in den nächsten Jahren klären müssen.

Das ist mit knapp 15 Minuten mein bisher längstes Video und wie immer in einem Take aufgenommen und mit allen Versprechern ungeschnitten veröffentlicht. Das könnte man mit mehr Mühe auch besser machen, aber dann könnte ich nicht nebenher eine Kanzlei mit 20 Mitarbeitern führen. Bin gespannt, ob es trotzdem einen Nutzen findet.