LG Braunschweig erklärt Myright für zulässig

Ein Weihnachtsgeschenk für die Legal-Tech-Branche: Am 23.12.2019 wurde in einem Hinweisbeschluss das Modell des Legal-Tech-Anbieters Myright für zulässig erklärt. Das LG Braunschweig orientierte sich dabei am kürzlich ergangenen Grundsatzurteil des BGH in Sachen wenigermiete.de vom 27.11.2019 (Az. VIII ZR 285/18).

Myright ist als Inkassodienstleister registriert und befasst sich mit der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden. Hierzu ließ sich das Unternehmen über 40.000 Ansprüche von Käufern gegen VW abtreten. Auch Myright arbeitet auf Basis von Erfolgshonoraren.

VW sieht in diesem Vorgehen Verstöße insb. gegen §§ 3 und 4 RDG, welche die Nichtigkeit der Abtretungen gem. § 134 BGB zur Folge hätten, und beantragte diese Rechtsfrage vorab gerichtlich klären zu lassen. Der Beschluss erging allerdings nicht mit dem von VW erhofften Inhalt …

Nähere Infos dazu: https://www.lto.de/recht/zukunft-digitales/l/lg-braunschweig-3-o-5657-18-vw-abgasskandal-klage-myright-modell-abtretung-zulaessig/