LG Köln: Vertragsgenerator smartlaw verstößt gegen RDG

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg war nach eigener Aussage mit einer Klage gegen den Online-Vertragsgenerator smartlaw erfolgreich. Laut Pressemitteilung der Rechtsanwaltskammer hat das LG Köln am 08.10.2019 entschieden (Aktenzeichen 33 O 35/19), dass smartlaw als unzulässige Rechtsdienstleistung gegen die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) verstoße, da ein solcher Vertragsgenerator nicht von Unternehmen betrieben werden dürfe, die nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen oder sonst nach dem RDG legitimiert sind. Darüber hinaus hat das LG Köln offenbar mehrere Werbeaussagen als irreführend untersagt, u.a. die Formulierungen, der Vertragsgenerator liefere „rechtssichere Verträge in Anwaltsqualität“, und das „individueller und sicherer als jede Vorlage und günstiger als ein Anwalt“.

Die vollständige Pressemitteilung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg findet sich hier.