Bei der diesjährigen Justizministerkonferenz haben die Justizminister deutlich gemacht, dass Legal-Tech-Portale, die es Verbrauchern oft erst ermöglichen kleine Ansprüche gegen große Gegner durchzusetzen, durchaus begrüßt werden.
Bietet ein entsprechendes Tool allerdings Rechtsdienstleistungen in Gestalt von Rechtsberatung an, soll dieses nur von Anwälten betrieben werden dürfen, um die Qualität der Rechtsberatung zu sichern. Damit Anwälte solche Angebote auf Basis eines Erfolgshonorars tätigen können, wird eine Anpassung des anwaltlichen Berufs- und Gebührenrechts geprüft. Außerdem haben die Anwaltsverbände bereits Vorschläge für die Änderung des Fremdbeteiligungsverbot an Anwaltskanzleien unterbreitet, um die Portalgründung auch für Rechtsanwaltsgesellschafter zu ermöglichen.
Darüber hinausgehende Änderungen des Berufsrechts sind nicht vorgesehen. Die Länder sehen folglich in der Nutzung von Legal-Tech-Plattformen oder auch der Beteiligung an deren Betreiberunternehmen offenbar schon jetzt keinen Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten.