Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in ihrer Presseerklärung vom 09.05.2019 den Gesetzentwurf der FDP zur Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) kritisiert.
Aus Sicht der BRAK besteht kein Regulierungs- bzw. Änderungsbedarf. Die Entwicklungen im Bereich Legal Tech seien zwar grundsätzlich als positiv zu betrachten, es dürfe Legal Tech aber auch weiterhin nicht ohne anwaltliche Beteiligung und Beratung geben.
Die FDP hatte in ihrem Gesetzentwurf vom 18.04.2019 (BT-Drucksache 19/9527) eine Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts vorgeschlagen, um im Bereich Legal Tech die Weichen für innovative Entwicklungen zu stellen und ein zeitgemäßes anwaltliches Berufsrecht zu schaffen. Der Entwurf sieht u.a. vor, das Anbieten von Legal-Tech-Anwendungen auch ohne anwaltliche Beteiligung zu ermöglichen, was bislang oft nur durch eine „Flucht in die Inkassolizenz“ möglich war.
Eine solche Öffnung des Rechtsdienstleistungsrechts lehnt die BRAK nachdrücklich ab. „Wo Legal Tech drauf steht, muss immer auch Anwalt drinstecken“, so BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels.
So nachvollziehbar diese Haltung der Dachorganisation der anwaltlichen Selbstverwaltung sein mag, zeigt sie doch auch, dass die Anwaltschaft in weiten Teilen noch nicht bereit ist für echte Innovationen im Bereich Legal Tech.