Vorteile der Verwendung unterschiedlicher AGBs für eBay und Onlineshop

Zahlreiche Onlineverkäufer vertreiben ihre Waren sowohl über die eBay-Plattform als auch über eigene Onlineshops. Dabei werden häufig dieselben AGB und Widerrufsbelehrungen für beide Vertriebswege verwendet. Es kann sich für Onlineverkäufer jedoch auszahlen, für ihre eigenen Onlineshops andere AGB zu verwenden. Als Beispiel seien unterschiedliche Bestimmungen darüber genannt, wie der Vertragsschluss mit Kunden zustande kommen soll: Bei eBay ist die Frage des Zustandekommens des Kaufvertrages vorgegeben. Hier kommt der Vertrag mit Ablauf der Auktion bzw. mit Betätigen des Buttons „Sofort-Kauf“ zustande. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist für Verbraucher einen Monat betragen muss, weil der Verbraucher nicht vor Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht in Textform unterrichtet werden konnte, was das Gesetz für den Beginn einer nur 14-tägigen Widerrufsfrist aber vorschreibt. Eine Ausnahme von diesem bisher zwingenden Mechanismus schafft die Neuregelung aus der Reform des Fernabsatzrechts von 2010, nach der der eBay-Verkäufer auch die Widerrufsfrist von 14 Tagen verwenden kann, wenn er den Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss belehrt. Weitere Hinweise hierzu finden Sie hier. Dagegen kann der Betreiber eines Onlineshops selbst bestimmen, wie der Kaufvertrag zustande kommen soll. Vereinbart er z.B. durch AGB, dass ein Vertragsschluss erst dann stattfinden soll, wenn die Ware beim Verbraucher eingeht, kann er die Widerrufsfrist auf zwei Wochen verkürzen, wenn er dem Verbraucher vor oder gleichzeitig mit Eingang der Ware eine Widerrufsbelehrung in Textform zukommen lässt. Wenn Sie von den zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren wollen, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir passen Ihre bestehenden AGB für Onlineshops an oder erstellen Ihnen individuell auf Sie zugeschnittene AGB neu.