eBay nach wie vor beliebtes Pflaster für AGB-Abmahnungen

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Betroffenen, die Abmahnungen im Zusammenhang mit ihren Verkäufen über die Auktionsplattform eBay erhalten haben. Gerade über eBay verkaufen viele kleine Händler, die sich der Risiken, gerade aus dem Wettbewerbsrecht nicht bewusst sind. Diese fallen aus allen Wolken, wenn sie dann von „netten Mitbewerbern“ kostenpflichtig auf Verstöße hingewiesen werden. Häufig liegt dem entsprechenden Schreiben tatsächlich ein Verstoß zugrunde, auch wenn sich immer wieder bereits darüber streiten lässt, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis gegeben ist oder vielleicht die Bagatellklausel greift. Aktuell wurden uns Abmahnungen der Kanzlei El Sayed, Dr. Yazhari, Jezierski Rechtsanwälte für deren Mandanten, die Firma RINUFA, und der Kanzlei Dr. Fürsen, Schulz-Voss Rechtsanwälte im Auftrag der Parem UG vorgelegt. Diese gründeten jeweils auf dem Vorwurf gegenüber gewerblich tätigen Verkäufern, nicht oder nur unrichtig über bestehende Widerrufsrechte belehrt zu haben. Ob die Vorwürfe und Ansprüche berechtigt sind, ist dabei immer Einzelfallfrage. Alleine anhand des zugrundeliegenden Sachverhalts lässt sich prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Auch die Höhe der geltend gemachten Forderungen ist immer wieder angreifbar, vor allem wenn die Gegenstandswerte extrem hoch angesetzt sind. Der Betroffene fragt sich jedoch häufig, was ihm die Beauftragung eines Anwalts überhaupt bringt, wenn er doch am Ende vielleicht dem Gegner und dem eigenen Anwalt etwas zahlt. Dabei muss er sich die Frage stellen, was ihm rechtliche Sicherheit, beispielsweise als Unterstützung bei der Formulierung einer eingeschränkten Unterlassungserklärung, wert ist. Zudem lohnt es sich häufig, die eigenen Rechtstexte vielleicht lieber gleich noch überprüfen zu lassen – flattern nämlich regelmäßig Abmahnungen ins Haus, wäre es von Anfang an günstiger gewesen, sich gleich individuelle AGB erstellen zu lassen und die Kosten nicht in den Gegenanwalt, sondern in die eigene Rechtsvertretung zu investieren. Diese Risiken muss jedoch letztlich jeder Unternehmer selbst abwägen.