Im April 2023 legte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) sein Eckpunktepapier für ein Digitales Gewaltschutzgesetz vor, das die Grundlage des Gesetzentwurfs bilden soll, der voraussichtlich noch dieses Jahr diskutiert und verabschiedet wird.
Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes kann dabei nicht von der Hand gewiesen werden.
Hass im Netz ist im digitalen Zeitalter allgegenwärtig: Neun von zehn jungen Menschen zwischen 18 und 35 Jahren kennen digitale Gewalt in den sozialen Medien. Jede zweite junge Person war schon einmal selbst davon betroffen.
Hieran hat auch das in Deutschland seit 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz kaum etwas geändert. An dessen Stelle tritt künftig der Digital Services Act (DSA), der europaweit Online-Plattformen regulieren will und der sich vor allem mit der Haftung dieser Plattformen befasst. Daher arbeitet das BMJ aktuell an einem Gesetz gegen digitale Gewalt, dessen Ziel es sein soll, dass sich Betroffene selbst künftig einfacher vor Gericht zur Wehr setzen können.
Die Pläne des Bundesministeriums gehen dabei grundsätzlich in die richtige Richtung. Jedoch besteht noch an einigen Stellen Konkretisierungs- und Verbesserungsbedarf. Zusammen mit HateAid haben wir daher eine Stellungnahme zu dem vorgelegten Eckpunktepapier erarbeitet, in dem wir nicht nur unsere Bedenken geäußert, sondern auch gemeinsam Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet haben.