LG Hamburg: Klage gegen VMware abgewiesen

09.08.2016 – Das Landgericht Hamburg hat die Klage von Christoph Hellwig gegen VMware Global Inc. abgewiesen. Hellwig (vertreten von JBB Rechtsanwälte) hatte geltend gemacht, VMware verletze das Copyleft aus der GPLv2, indem der Linux Kernel bearbeitet und mit eigenem proprietären Code verbunden wird. Das Gericht hielt den klägerischen Vortrag für unsubstantiiert: Der Kläger habe nicht nachgewiesen, dass er Bearbeiterurheber sei, da er nicht die konkreten Codezeilen vorgelegt habe, die von ihm stammten und von VMware verwendet wurden. Außerdem sei nicht vorgetragen worden, dass der Anteil des Klägers die nötige Schöpfungshöhe aufweise. Die Anforderungen an die Substantiierung des Klägervortrages sind ungewöhnlich streng.

Urteil im Volltext